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Nutzungsrechte & Urhebernennung bei Studio NEXT

Die folgenden Infos richten sich an Unternehmen, Agenturen, Medien, Organisationen und Privatkund:innen. Viele Kund:innen schicken diesen Link an ihre Partner weiter – daher sind alle wichtigen Punkte hier übersichtlich zusammengefasst.

1. Allgemeines zur Nutzung unserer Bilder

Alle Fotos aus unseren Shootings werden von Studio NEXT erstellt.
Das Urheberrecht bleibt immer bei Studio NEXT – unabhängig davon, wer auf den Bildern zu sehen ist oder wer das Shooting bezahlt hat.
Für die Verwendung der Bilder werden Nutzungsrechte (Lizenzen) vergeben.
Diese Nutzungsrechte können in Umfang und Dauer variieren (z.B. nur für interne Nutzung, nur für Website, nur für ein bestimmtes Medium, etc.).
Wichtig:
Kommerziell genutzt werden dürfen nur jene Bilder, für die entsprechende Nutzungsrechte ausdrücklich vereinbart und erworben wurden.

2. Was gilt als kommerzielle Nutzung?

Unter „kommerzieller Nutzung“ verstehen wir insbesondere:
Unternehmenswebsites, Microsites, Landingpages
Online-Shops, Karriereportale, Jobplattformen
Social Ads, Kampagnen, Bannerwerbung
Broschüren, Folder, Plakate, Flyer, Jahresberichte
Präsentationen, Pitch-Decks, Unternehmensprofile
Presseunterlagen, PR-Materialien, Employer Branding
Magazine, Zeitungen, Online-Medien (redaktionell oder werblich)
Kurz gesagt: Jede Nutzung, die der Außendarstellung eines Unternehmens, Produktes, einer Marke, Institution oder Organisation dient.
Nur wenn für diese Nutzung eine entsprechende Lizenz/Nutzungsrechte vereinbart wurden, ist die Verwendung der Bilder erlaubt.

3. Bewerbungsfotos & Privatkunden

Bewerbungsfotos sind in der Regel für den privaten Gebrauch durch die abgebildete Person gedacht – z.B.:
Lebenslauf / Bewerbungsunterlagen
Bewerbungs-PDF
LinkedIn-Profil bzw. andere berufliche Profile der Person selbst
Nicht erlaubt ohne zusätzliche Nutzungsrechte:
Verwendung von Bewerbungsfotos auf Unternehmenswebsites (z.B. Teamseite, „Über uns“)
Nutzung in Unternehmensbroschüren, Präsentationen oder Presseunterlagen
Nutzung durch Arbeitgeber, Agenturen oder andere Dritte, wenn keine entsprechende Lizenz erworben wurde
Falls ein Unternehmen ein Bewerbungsfoto z.B. auf der Website, im Intranet oder in anderen Firmenmedien nutzen möchte, müssen dafür separate kommerzielle Nutzungsrechte bei Studio NEXT erworben werden.

4. Verpflichtende Nennung als Urheber

Bei jeder kommerziellen Nutzung unserer Fotos (z.B. Websites, Landingpages, Newsletter, Online-Magazine, PDFs, Präsentationen, Pitch-Decks, Broschüren, Plakate, Folder, Inserate, Stellenausschreibungen, interne und externe Unternehmenskommunikation etc.) ist Studio NEXT als Urheber verpflichtend anzuführen.
Die Urhebernennung hat sichtbar am oder im direkten Umfeld des Bildes zu erfolgen.
Bei digitalen Medien (Web, PDF, Online-Magazine) ist ein klickbarer Link auf unsere Website anzubringen:
Foto: Studio NEXT – www.studionext.at
oder
Fotos: Studio NEXT – www.studionext.at
Die Nennung einzelner Fotograf:innen (z.B. „Foto: Roland Faistenberger“) ist nicht vorgesehen – bitte immer ausschließlich den Studionamen „Studio NEXT“ verwenden.

5. Copyright-Vermerk auf Websites & in Online-Medien

Auf Websites, Microsites, Online-Magazinen, Karriereportalen, Jobanzeigen, Online-Broschüren und ähnlichen Online-Medien ist ein sichtbarer Urhebervermerk mit Link anzubringen, zum Beispiel:
Foto: Studio NEXT – www.studionext.at
Der Link führt auf unsere Startseite www.studionext.at.
Für Medien, Zeitungen & Magazine (Print & Online):
Bitte setzen Sie den Urhebervermerk wie bei Bildcredits üblich, z.B.:
Foto: Studio NEXT / www.studionext.at
Wichtig: Bitte niemals den Namen des konkreten Fotografen bzw. der Fotografin nennen, sondern ausschließlich den Studionamen „Studio NEXT“.

6. Weitergabe an Agenturen, Partner & Medien

Häufig werden unsere Fotos an externe Dienstleister weitergegeben – z.B.:
Grafik- und Werbeagenturen
Webagenturen
PR- und Kommunikationsagenturen
Medien, Redaktionen, Zeitungen, Magazine
Druckereien, Jobportale, Eventpartner, Sponsoren
Wenn Sie unsere Bilder an Dritte weitergeben, sind Sie dafür verantwortlich, dass auch dort die Nutzungsrechte eingehalten und die Urhebernennung korrekt umgesetzt wird.
Bitte nehmen Sie daher in Briefings an Agenturen und Medien folgenden Hinweis auf:
„Bei allen verwendeten Fotos bitte den Urhebervermerk
‚Foto: Studio NEXT – www.studionext.at‘
anbringen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen der mit Studio NEXT vereinbarten Nutzungsrechte.“

7. Nutzung auf Social Media

Bei der Verwendung unserer Fotos auf Social Media (z.B. Instagram, Facebook, LinkedIn, Xing, TikTok etc.) ist eine Urhebernennung nicht verpflichtend, sofern die Nutzung durch die vereinbarten Nutzungsrechte gedeckt ist.
Wir freuen uns jedoch sehr über eine Verlinkung oder Markierung, zum Beispiel:
Instagram: @studionext_wien
LinkedIn: Studio NEXT – Fotograf & Fotostudio Wien
Für bezahlte Social-Media-Kampagnen oder Landingpages, auf denen die Fotos eingebunden sind, gelten wieder die oben beschriebenen Regeln für kommerzielle Nutzung (Urhebervermerk und Link).

8. Fragen & Sondernutzungen

Wenn Sie unsicher sind, ob eine bestimmte Nutzung durch Ihre Lizenz abgedeckt ist (z.B. großflächige Kampagne, Plakate, internationale Nutzung, Weiterverkauf von Layouts mit unseren Bildern etc.), kontaktieren Sie uns bitte vorab – wir helfen gerne weiter.
9. Hinweis
Die obigen Informationen zu Nutzungsrechten und Urhebernennung sind als praktische Orientierung gedacht und ersetzen keine Rechtsberatung.
Bei speziellen oder umfangreichen Nutzungsanfragen (z.B. größere Kampagnen, internationale Rollouts, langfristige Employer-Branding-Projekte) empfehlen wir, im Zweifel zusätzlich juristischen Rat einzuholen.

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Infos zum Urheber

Grundlegend wird in der Fotografie immer der Urheber eines Werkes angeführt, wenn Bilder in Zeitungen, Magazinen oder auf Websites publiziert werden. Man bekommt das als Leser/in meistens nicht direkt mit, aber keine Zeitung veröffentlicht Fotos ohne eine kleine Nennung des Urhebers. Dies wird von Verlagen auch immer aktiv nachgefragt. Die oben angeführten Infos geben Auskunft über den Copyright-Vermerk, der angebracht wird.